Yiggivoo Unicode Fonts Free Downloads

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Author : Peter Wiegel
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2CSS rules to specify fonts
font-family: "Yiggivoo Unicode";
demo
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Sample Text:
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ 1234567890 abcdefghijklmnopqrstuvwxyz /*-+~!@#$%^&*()-=_+{}[]:;"'|\<>.?
Trademark:
Yiggivoo Unicode is a freeware of Peter Wiegel.
Explanation:
Copyright (c) 2009 by Peter Wiegel Licensed under Creative Commons Attribution 3.0 Germany, This Font is E-Mail-Ware Please mail your comment or donate via PayPal to wiegel@peter-wiegel.de
License:
LizenzDER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER SCHUTZGEGENSTAND DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE (CCPL, LIZENZ ODER LIZENZVERTRAG) ZUR VERFGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GESTATTET IST, IST UNZULSSIG.DURCH DIE AUSBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWHRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFR, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.1. Definitionen 1. Der Begriff Abwandlung im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Vernderung des Schutzgegenstandes, solange die eigenpersnlichen Zge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung, Umgestaltung, nderung, Anpassung, bersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Abwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes. 2. Der Begriff Sammelwerk im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung von literarischen, knstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbstndigen Elemente eine geistige Schpfung darstellt, unabhngig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugnglich sind oder nicht. 3. Verbreiten im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder Abwandlungen im Original oder in Form von Vervielfltigungsstcken, mithin in krperlich fixierter Form der ffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen. 4. Der Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natrliche oder juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt. 5. Rechteinhaber im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes oder jede andere natrliche oder juristische Person oder Gruppe von Personen, die am Schutzgegenstand ein Immaterialgterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und bei dem eine Einrumung von Nutzungsrechten oder eine Weiterbertragung an Dritte mglich ist. 6. Der Begriff Schutzgegenstand bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, knstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine persnliche geistige Schpfung jeglicher Art, ein Werk der kleinen Mnze, ein nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein, unabhngig von der Art seiner Fixierung und unabhngig davon, auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgterrechtlichen Schutz eigener Art genieen, unterfallen auch sie dem Begriff Schutzgegenstand im Sinne dieser Lizenz. 7. Mit Sie bzw. Ihnen ist die natrliche oder juristische Person gemeint, die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz verstoen oder aber die ausdrckliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewhrten Nutzungsrechte trotz eines vorherigen Verstoes auszuben. 8. Unter ffentlich Zeigen im Sinne dieser Lizenz sind Verffentlichungen und Prsentationen des Schutzgegenstandes zu verstehen, die fr eine Mehrzahl von Mitgliedern der ffentlichkeit bestimmt sind und in unkrperlicher Form mittels ffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Auffhrung, Vorfhrung, Darbietung, Sendung, Weitersendung, zeit- und ortsunabhngiger Zugnglichmachung oder in krperlicher Form mittels Ausstellung erfolgen, unabhngig von bestimmten Veranstaltungen und unabhngig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschlielich drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet. 9. Vervielfltigen im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mittels beliebiger Verfahren Vervielfltigungsstcke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch den Vorgang, erstmals krperliche Fixierungen des Schutzgegenstandes sowie Vervielfltigungsstcke dieser Fixierungen anzufertigen, sowie die bertragung des Schutzgegenstandes auf einen Bild- oder Tontrger oder auf ein anderes elektronisches Medium, gleichviel ob in digitaler oder analoger Form.2. Schranken des ImmaterialgterrechtsDiese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschrnken oder zu vereiteln, die Ihnen aufgrund der Schranken des Urheberrechts oder anderer Rechtsnormen bereits ohne Weiteres zustehen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgterrechtlichen Schutzes ergeben.3. Einrumung von NutzungsrechtenUnter den Bedingungen dieser Lizenz rumt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - das vergtungsfreie, rumlich und zeitlich (fr die Dauer des Schutzrechts am Schutzgegenstand) unbeschrnkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstand auf die folgenden Arten und Weisen zu nutzen (unentgeltlich eingerumtes einfaches Nutzungsrecht fr jedermann): 1. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfltigen, ihn in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfltigen; 2. Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, einschlielich bersetzungen unter Nutzung jedweder Medien, sofern deutlich erkennbar gemacht wird, dass es sich um Abwandlungen handelt; 3. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, ffentlich zu zeigen und zu verbreiten; 4. Abwandlungen des Schutzgegenstandes zu verffentlichen, ffentlich zu zeigen und zu verbreiten. 5. Bezglich Vergtung fr die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes: 1. Unverzichtbare gesetzliche Vergtungsansprche: Soweit unverzichtbare Vergtungsansprche im Gegenzug fr gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel fr Leermedien) vorhanden sind, behlt sich der Lizenzgeber das ausschlieliche Recht vor, die entsprechende Vergtung einzuziehen fr jede Ausbung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie. 2. Vergtung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen auerhalb dieser Lizenz vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber fr alle Flle einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche Vergtung. 3. Vergtung in sonstigen Fllen: Bezglich lizenzgerechter Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte (i) und (ii) fllt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergtung, unabhngig davon, ob eine Einziehung der Vergtung durch ihn selbst oder nur durch eine Verwertungsgesellschaft mglich wre.Das vorgenannte Nutzungsrecht wird fr alle bekannten sowie fr alle noch nicht bekannten Nutzungsarten eingerumt. Es beinhaltet auch das Recht, solche nderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die fr bestimmte nach dieser Lizenz zul
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